Steuern für Autoren – Ein umfassender Leitfaden für Deutschland & Österreich

Steuern für Autoren – Ein umfassender Leitfaden für Deutschland & Österreich

Themen
#Steuern
06.03.2025
von Reinhardt von Litego
20 Min. Lesezeit
325



Einleitung

Herzlichen Glückwunsch zu Deinem ersten veröffentlichten Buch! Du hast es geschafft – monatelanges Schreiben, unzählige Stunden Überarbeitung, und endlich hält die Welt Dein Werk in den Händen. Doch während Du noch im kreativen Rausch schwelgst, klopft bereits eine andere Realität an die Tür: Das Finanzamt 🎉


Für viele Autoren ist das Thema Steuern ein notwendiges Übel, das mehr Angst als nötig verursacht. Dabei ist es eigentlich gar nicht so kompliziert, wenn man die Grundlagen versteht. In diesem Leitfaden erfährst Du alles, was Du als Autor über Steuern in Deutschland und Österreich wissen musst – klar, verständlich und ohne unnötigen Fachjargon.


Ob Du hauptberuflich schreibst oder es als Nebentätigkeit betreibst, ob Du bei einem Verlag veröffentlichst oder als Selfpublisher tätig bist – die folgenden Seiten werden Dir helfen, steuerlich auf der sicheren Seite zu sein und dabei vielleicht sogar ein paar Euro zu sparen.



Autor sein – Beruf oder Hobby?

Definition der schriftstellerischen Tätigkeit

Die gute Nachricht vorweg: Als Autor bist Du in einer komfortablen Position, denn die schriftstellerische Tätigkeit zählt zu den klassischen freien Berufen – sowohl in Deutschland als auch in Österreich. Das bedeutet: Du musst in der Regel kein Gewerbe anmelden.


Stellen wir uns die Situation von Thomas vor: Nach jahrelangem Schreiben in den Abendstunden hat Thomas endlich seinen ersten Thriller fertiggestellt und bei einem kleinen Verlag untergebracht. Als er seinen ersten Tantiemenscheck erhält, wird ihm plötzlich bewusst: "Moment, jetzt verdiene ich ja Geld mit meinem Schreiben! Muss ich da nicht irgendwas beim Finanzamt melden?"


Thomas recherchiert und erfährt zu seiner Erleichterung, dass er als Autor zu den Freiberuflern zählt. Seine kreative, urheberrechtlich geschützte Tätigkeit wird vom Gesetzgeber in eine privilegierte Kategorie eingeordnet – zusammen mit Ärzten, Rechtsanwälten, Architekten und anderen Berufen, die eine überwiegend geistige Tätigkeit ausüben.


Die freiberufliche Tätigkeit eines Autors umfasst dabei:

  • Das Verfassen von Romanen, Sachbüchern, Gedichten oder Drehbüchern
  • Das Schreiben von Artikeln und Beiträgen für Zeitschriften
  • Das Erstellen von Texten für andere Medien (Blogs, Podcasts, etc.)
  • Die Einräumung von Nutzungsrechten an eigenen Werken
  • Das Halten von Lesungen und Vorträgen zu den eigenen Werken


Entscheidend ist, dass Du eigene, kreative Inhalte schaffst. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Genre Du schreibst oder welche Art von Texten Du verfasst – der urheberrechtliche Schutz Deiner Werke und das Einräumen von Nutzungsrechten (etwa an einen Verlag) bilden die Grundlage für Deine freiberufliche Tätigkeit.


Auch Maria, die ihren Roman im Self-Publishing über Amazon KDP veröffentlicht, ist freiberufliche Autorin. Obwohl sie selbst für die Veröffentlichung verantwortlich ist, handelt Amazon als Vertriebsplattform und Händler – Maria selbst verkauft keine physischen Produkte, sondern räumt lediglich Nutzungsrechte an ihrem Werk ein.


Diese Einordnung hat erhebliche Vorteile: Als Freiberufler bist Du von der Gewerbesteuer befreit, musst keine doppelte Buchführung machen und bist von einigen bürokratischen Pflichten entlastet, die Gewerbetreibende haben.


Der Gesetzgeber macht hier einen klaren Unterschied zwischen der kreativen Tätigkeit des Autors und der gewerblichen Tätigkeit eines Händlers. Wenn Du ein Buch schreibst, schaffst Du ein einzigartiges, geistiges Werk – Du produzierst nicht in Serie, sondern kreierst etwas Individuelles. Genau diese Schöpfungshöhe begründet Deinen Status als Freiberufler.

Aber was passiert, wenn Dein Schreiben nur ein Hobby ist? Die Antwort des Finanzamts ist pragmatisch: Wenn Du mit Deinen Veröffentlichungen Geld verdienst, geht das Finanzamt grundsätzlich von einer Gewinnerzielungsabsicht aus. Das macht Deine Tätigkeit automatisch zu einer freiberuflichen Tätigkeit – auch wenn Du nur nebenbei schreibst oder nur geringe Einnahmen erzielst.


Ein Hobby wird im steuerlichen Sinne erst dann angenommen, wenn Du dauerhaft Verluste machst und diese Verluste nicht durch andere Umstände erklärbar sind. In der Regel beobachtet das Finanzamt Deine Tätigkeit über einen Zeitraum von drei bis fünf Jahren, bevor es eine Einordnung als "Liebhaberei" vornimmt.


Einnahmequellen eines Autors

Die Einnahmequellen für Autoren haben sich in den letzten Jahren vervielfacht. Hier ein Überblick:

Buch- und E-Book-Verkäufe:

  • Tantiemen aus Verlagsveröffentlichungen
  • Direkteinnahmen aus Self-Publishing (Amazon KDP, Tolino, BoD etc.)
  • Direktverkäufe bei Lesungen


Lizenzeinnahmen:

  • Vergütungen für Hörbuchrechte, Filmadaptionen, Übersetzungen
  • Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften (VG Wort, GEMA)
  • Einnahmen aus Syndizierungen in Zeitschriften oder Anthologien


Digitale Einnahmequellen:

  • Abonnementeinnahmen (z.B. über Plattformen wie Patreon)
  • Einnahmen aus Amazon KDP Select / Kindle Unlimited
  • Crowdfunding-Finanzierungen neuer Buchprojekte


Weitere Einnahmequellen:

  • Honorare für Lesungen und Vorträge
  • Einnahmen aus Workshops oder Schreibkursen
  • Affiliate-Einnahmen durch Buchempfehlungen


Jede dieser Einnahmequellen kann unterschiedliche steuerliche Konsequenzen haben. Bei reinen Autorenhonoraren aus Deiner schöpferischen Tätigkeit bleibst Du in der Regel im freiberuflichen Bereich. Sobald Du aber aktiv Produkte verkaufst oder Dienstleistungen anbietest, kann es in Richtung Gewerbe gehen.



Gewerbe oder freiberuflich?




Muss ich als Autor ein Gewerbe anmelden?

Diese Frage bereitet vielen Autoren Kopfzerbrechen. Lass uns das anhand einer kleinen Geschichte erklären:

Anna hat seit drei Jahren mehrere erfolgreiche Fantasy-Romane im Self-Publishing veröffentlicht. Ihre Bücher verkaufen sich gut auf Amazon und Tolino. Als ihre Fangemeinde wächst, richtet sie eine eigene Website ein und überlegt, dort auch signierte Exemplare ihrer Bücher direkt zu verkaufen. Zudem möchte sie T-Shirts mit Motiven aus ihren Büchern anbieten. Nun fragt sie sich: "Brauche ich jetzt ein Gewerbe?"

Die Antwort liegt in der genauen Betrachtung von Annas Tätigkeiten:


Freiberuflich bleibt Anna mit folgenden Aktivitäten:

  • Schreiben und Veröffentlichen ihrer Romane über Amazon, Tolino und andere Plattformen
  • Lesungen aus ihren Werken
  • Schreibworkshops, bei denen sie ihr Wissen weitergibt
  • Artikel über das Schreiben für Zeitschriften oder Blogs


Gewerblich wird ihre Tätigkeit, wenn sie:

  • Einen eigenen Online-Shop einrichtet, in dem sie ihre Bücher direkt verkauft
  • Merchandise-Artikel zu ihren Büchern anbietet (T-Shirts, Tassen, etc.)
  • Bücher anderer Autoren verlegt oder verkauft
  • Mit dem Buchverkauf bei Veranstaltungen über das übliche Maß einer Lesung hinausgeht


Die Grenze zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit ist für Autoren manchmal fließend. Das Gesetz sieht die schöpferische Arbeit des Schreibens eindeutig als freiberuflich an – aber sobald Du zum Händler oder Produzenten wirst, betrittst Du gewerbliches Territorium.


Ein weiteres Beispiel: Martin hat seinen erfolgreichen Sachbuch-Ratgeber selbst veröffentlicht. Er wird zu Konferenzen als Redner eingeladen und verkauft nach seinen Vorträgen regelmäßig Bücher an die Teilnehmer. Muss er ein Gewerbe anmelden?


Die Antwort: In der Regel nicht. Der Verkauf einzelner Exemplare im Anschluss an eine Lesung oder einen Vortrag wird vom Finanzamt üblicherweise noch als Teil der freiberuflichen Tätigkeit angesehen. Dieser Verkauf dient der Verbreitung des geistigen Werks und steht in direktem Zusammenhang mit Martins Tätigkeit als Autor und Redner.

Würde Martin allerdings einen permanenten Verkaufsstand auf Messen betreiben oder regelmäßig große Mengen seiner Bücher direkt vermarkten, würde das Finanzamt dies wahrscheinlich als gewerbliche Tätigkeit einstufen.

Besonders aufpassen müssen Autoren beim Thema Online-Shop. Während die Plattformen wie Amazon, Thalia oder Hugendubel als Händler auftreten (sie kaufen quasi das Nutzungsrecht an Deinem Buch und verkaufen es an Endkunden), wirst Du mit einem eigenen Shop selbst zum Händler.


Ein praktischer Tipp: Im Zweifelsfall immer beim Finanzamt nachfragen. Die Beamten haben eine Beratungspflicht und geben Dir Auskunft, ohne Dir gleich einen Strick daraus zu drehen. Viele Autoren sind überrascht, wie hilfreich und konstruktiv Finanzämter sein können, wenn man frühzeitig das Gespräch sucht.


Was Viele nicht wissen: Die Rechtsprechung ist in diesem Bereich durchaus autorenfreundlich. Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Urteilen die Grenzen zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit zugunsten der Autoren ausgelegt. So wurde etwa entschieden, dass auch der Verkauf eigener Bücher in begrenztem Umfang noch zur freiberuflichen Tätigkeit gehören kann, solange der Schwerpunkt auf der schöpferischen Arbeit liegt.


Die Faustregel lautet: Solange Du hauptsächlich als Autor tätig bist und der Verkauf von Büchern oder Nebenprodukten nicht zum Hauptgeschäft wird, bleibst Du in der Regel Freiberufler. Wenn Du allerdings systematisch eigene oder fremde Bücher vermarktest, einen eigenen Verlag gründest oder intensiv Merchandise verkaufst, solltest Du eine Gewerbeanmeldung in Betracht ziehen.


Steuerliche Unterschiede zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden

Als Freiberufler genießt Du einige steuerliche Vorteile:

Vorteile als freiberuflicher Autor:

  • Keine Gewerbesteuer (in Deutschland ab einem Gewinn von ca. 24.500 €)
  • Keine Pflichtmitgliedschaft in der IHK (in Deutschland)
  • Einfachere Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung)
  • Keine Pflicht zur doppelten Buchführung


Nachteile als gewerblicher Autor:

  • Gewerbesteuerpflicht
  • Pflichtmitgliedschaft in der IHK (Deutschland)
  • Unter Umständen doppelte Buchführungspflicht
  • Mehr bürokratischer Aufwand


In Österreich ist die Situation ähnlich, wobei die Gewerbesteuer dort anders gestaltet ist.

Bei gemischten Tätigkeiten ist besondere Vorsicht geboten: Überwiegt die gewerbliche Tätigkeit, kann das dazu führen, dass auch Deine freiberuflichen Einkünfte als gewerblich eingestuft werden (sogenannter "Abfärbungseffekt").


Nehmen wir an, Lisa ist hauptberuflich Autorin von Fantasybüchern (freiberuflich), betreibt aber auch einen lukrativen Online-Shop für Fantasy-Merchandise (gewerblich). Wenn die Einnahmen aus dem Shop deutlich höher sind als die aus ihrer Autorentätigkeit, könnte das Finanzamt alle ihre Einkünfte als gewerblich betrachten – mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen.

Eine mögliche Lösung wäre, die gewerblichen Aktivitäten in eine separate Gesellschaft auszulagern, um die Freiberuflichkeit der Autorentätigkeit zu bewahren. Ein Steuerberater kann hier wertvolle Tipps geben.



Steuerpflichten für Autoren

Welche Steuern fallen für Autoren an?

Als Autor kommen folgende Steuern auf Dich zu:

  • Einkommensteuer: Die Hauptsteuer, die jeder Autor zahlen muss. Sie richtet sich nach Deinem Gesamteinkommen, also auch Einkünften aus anderen Quellen. Der Steuersatz steigt mit dem Einkommen (progressiver Steuersatz).
  • Umsatzsteuer: Auch als Mehrwertsteuer bekannt. Als Kleinunternehmer kannst Du jedoch unter bestimmten Umsatzgrenzen von der Umsatzsteuerpflicht befreit sein.
  • Gewerbesteuer (nur bei gewerblicher Tätigkeit): Wird nur fällig, wenn Du gewerblich tätig bist und einen bestimmten Freibetrag überschreitest.
  • Kirchensteuer (sofern zutreffend): Wird automatisch auf Basis der Einkommensteuer berechnet, falls Du Mitglied einer erhebungsberechtigten Religionsgemeinschaft bist.
  • Solidaritätszuschlag (Deutschland): Wird nur noch für höhere Einkommen erhoben.


Stellen wir uns Peter vor, der gerade seinen ersten Roman veröffentlicht hat und in den ersten Monaten 5.000 € an Tantiemen eingenommen hat. Er arbeitet hauptberuflich als Lehrer und schreibt in seiner Freizeit. Da seine Einnahmen als Autor unter dem Grundfreibetrag liegen und er als Kleinunternehmer gilt, muss er zunächst keine Umsatzsteuer abführen. Die Einnahmen aus seiner Autorentätigkeit muss er jedoch in seiner Einkommensteuererklärung angeben, wo sie zusammen mit seinem Lehrergehalt versteuert werden.


Einkommensteuer für Autoren

Die Einkommensteuer erfasst Deinen Gewinn aus der schriftstellerischen Tätigkeit. Wichtig zu verstehen: Besteuert wird nicht Dein Umsatz, sondern Dein Gewinn.


Gewinn = Einnahmen - Betriebsausgaben


Der Grundfreibetrag (Stand 2024):

  • Deutschland: 11.604 €
  • Österreich: 11.693 €


Bis zu diesem Betrag zahlst Du keine Einkommensteuer. Darüber beginnt die Steuerpflicht mit steigendem Prozentsatz.


Praxisbeispiel: Ein Autor in Deutschland hat folgende Zahlen:

  • Einnahmen aus Buchverkäufen: 18.000 €
  • Betriebsausgaben (Computer, Büromaterial, Recherche etc.): 4.000 €
  • Gewinn: 14.000 €


Da der Gewinn über dem Grundfreibetrag liegt, wird die Differenz (14.000 € - 11.604 € = 2.396 €) mit dem Eingangssteuersatz von 14% besteuert. Bei steigendem Einkommen steigt auch der Steuersatz.


Besonders für nebenberufliche Autoren ist ein weiterer Aspekt wichtig: Falls Du ein festes Arbeitsverhältnis hast, können Deine zusätzlichen Einnahmen aus der Autorentätigkeit in einer höheren Steuerklasse landen. Das bedeutet, Du zahlst für diese Einnahmen einen höheren Steuersatz als für Dein reguläres Einkommen.


Sandra arbeitet als Grafikdesignerin mit einem Jahresgehalt von 45.000 €. Ihr Debütroman bringt ihr zusätzliche 15.000 € ein (nach Abzug aller Kosten). Während ihr reguläres Einkommen teilweise mit niedrigeren Steuersätzen besteuert wird, fallen ihre Autoreneinnahmen komplett in einen höheren Progressionsbereich. Mit guter Planung kann Sandra jedoch ihre beruflichen Ausgaben als Autorin optimieren und so ihre Steuerlast reduzieren.



Umsatzsteuer und Kleinunternehmerregelung




Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung für Selbstständige mit geringem Umsatz. Sie befreit Dich von der Pflicht, Umsatzsteuer zu berechnen und abzuführen.

Deutschland:

  • Im Vorjahr nicht mehr als 22.000 € Umsatz
  • Im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € Umsatz


Österreich:

  • Umsatzgrenze von 35.000 € netto pro Jahr


Nehmen wir Julia als Beispiel: Sie hat im letzten Jahr mit ihren Romanen 18.000 € Umsatz erzielt und rechnet in diesem Jahr mit etwa 25.000 €. Als Kleinunternehmerin muss sie keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen (z.B. für Lesungen) aufschlagen und keine Umsatzsteuererklärungen abgeben. Sie schreibt einfach auf ihre Rechnungen: "Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."


Vor- und Nachteile der Kleinunternehmerregelung

Vorteile:

  • Weniger Bürokratie: Keine Umsatzsteuervoranmeldungen
  • Einfachere Rechnungsstellung ohne Umsatzsteuer
  • Vorteil für Kunden, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind (z.B. Privatpersonen)


Nachteile:

  • Kein Vorsteuerabzug (die Umsatzsteuer, die Du selbst zahlst, kannst Du nicht zurückholen)
  • Kann bei hohen Investitionen nachteilig sein
  • Bei Geschäften mit Unternehmen eventuell Wettbewerbsnachteil


Praxisbeispiel: Eine Autorin kauft einen neuen Computer für 1.200 € (inkl. 19% USt. = 191,60 €). Als Kleinunternehmerin kann sie diese 191,60 € nicht vom Finanzamt zurückholen. Bei einem regulär Umsatzsteuerpflichtigen würde der Computer effektiv nur 1.008,40 € kosten.

Du kannst freiwillig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und zur normalen Umsatzsteuer optieren. Diese Entscheidung bindet Dich dann für 5 Jahre.


Max hat gerade seinen ersten Sachbuch-Bestseller veröffentlicht und erwartet in diesem Jahr Einnahmen von 20.000 €. Gleichzeitig plant er hohe Investitionen für ein professionelles Heimstudio, um Videocoachings anzubieten (Kosten etwa 8.000 € inkl. Umsatzsteuer). In seinem Fall könnte es sinnvoll sein, auf die Kleinunternehmerregelung zu verzichten, um die Vorsteuer aus seinen Investitionen zurückzubekommen. Er sollte dies jedoch gut durchrechnen und mit einem Steuerberater besprechen.


Besonderheiten bei der Umsatzsteuer für Autoren

Spannend für Autoren: Für Bücher gilt in Deutschland und Österreich ein ermäßigter Umsatzsteuersatz:

  • Deutschland: 7% (für E-Books und gedruckte Bücher)
  • Österreich: 10% (für E-Books und gedruckte Bücher)


Die Kleinunternehmerregelung ist besonders für Autoren attraktiv, die hauptsächlich mit Privatpersonen Geschäfte machen, da diese die Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen können.


Bei Verlagsautoren ist die Situation einfach: Der Verlag kümmert sich um die Umsatzsteuer. Bei Selfpublishern regeln die Plattformen wie Amazon, Tolino und Co. die Umsatzsteuer gegenüber den Endkunden. Du erhältst Deine Tantiemen ohne Umsatzsteuer und musst Dich darum nicht kümmern – es sei denn, Du überschreitest die Kleinunternehmergrenzen.



Sonderfälle: Co-Autoren, Ghostwriter und Lizenzeinnahmen




Steuerliche Behandlung von Co-Autoren

Wenn Du mit einem anderen Autor zusammenarbeitest, entstehen besondere steuerliche Herausforderungen:

  • Jeder Co-Autor muss seinen Anteil der Einnahmen selbst versteuern
  • Aufteilung der Einnahmen sollte vertraglich festgelegt sein
  • Mögliche Rechtsform: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)


Stell Dir vor, Sarah und Michael haben gemeinsam einen Thriller geschrieben. Der Verlag zahlt die Tantiemen auf ein gemeinsames Konto. Steuerlich haben Sarah und Michael zwei Möglichkeiten:

  • Sie gründen formlos eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und verteilen die Einnahmen nach einem vereinbarten Schlüssel. Jeder versteuert seinen Anteil individuell.
  • Einer der beiden stellt dem anderen eine Rechnung über seinen Anteil am Werk. Dieser Weg ist komplizierter und kann umsatzsteuerliche Konsequenzen haben.


Eine GbR entsteht automatisch, wenn mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen. Sie muss nicht förmlich gegründet werden, aber ein schriftlicher Vertrag ist ratsam.


Ghostwriting – Wer versteuert das Honorar?

Beim Ghostwriting gelten klare Regeln:

  • Der Ghostwriter erhält ein Honorar für seine schriftstellerische Tätigkeit und versteuert dieses als freiberufliches Einkommen
  • Der Auftraggeber (z.B. Prominenter) versteuert die Einnahmen aus dem Buch
  • Die Umsatzsteuer muss der Ghostwriter abführen, sofern er nicht Kleinunternehmer ist


Thomas arbeitet als Ghostwriter für einen bekannten Unternehmer. Für die Erstellung einer Biografie erhält er ein Honorar von 20.000 €. Thomas versteuert dieses als Einnahme aus freiberuflicher Tätigkeit. Der Unternehmer wird später alle Einnahmen aus dem Buchverkauf versteuern müssen. Im Vertrag sollte klar geregelt sein, dass Thomas alle Urheberrechte an den Auftraggeber überträgt.


Lizenzeinnahmen und VG Wort

Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) zahlt Tantiemen für bestimmte Nutzungen Deiner Werke, z.B. für Kopien in Bibliotheken oder für Nutzungen im Internet.


Steuerliche Besonderheiten:

  • Ausschüttungen der VG Wort sind einkommensteuerpflichtig
  • In Deutschland werden 15% Abgeltungssteuer direkt von der VG Wort einbehalten
  • Du kannst diese Abzüge in Deiner Steuererklärung angeben und ggf. zurückerhalten
  • Die VG Wort stellt jährlich eine Bescheinigung über die Ausschüttungen aus


Barbara hat im letzten Jahr mehrere Fachbücher veröffentlicht. Neben ihren Verlagstantiemen erhält sie eine Ausschüttung der VG Wort über 800 €. Die VG Wort behält automatisch 15% Steuer ein (120 €) und überweist Barbara 680 €. In ihrer Steuererklärung gibt Barbara die vollen 800 € als Einnahmen an und kann die bereits gezahlten 120 € anrechnen lassen. Da ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist, erhält sie einen Teil der Steuer zurück.


Tipp für deutsche Autoren: Melde Dich unbedingt bei der VG Wort an und melde Deine Veröffentlichungen. Das Anmeldeprozedere macht sich auf alle Fälle bezahlt!



Betriebsausgaben: Was dürfen Autoren steuerlich absetzen?

Als Autor kannst Du viele Kosten steuerlich geltend machen und so Deine Steuerlast senken. Hier die wichtigsten Bereiche:

  • Arbeitsmittel und Büro: Computer, Software, Fachliteratur, Büromaterial und unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Arbeitszimmer oder die Homeoffice-Pauschale.
  • Recherche und Weiterbildung: Reisekosten für Recherchen, Fortbildungen zum Thema Schreiben oder zu Deinen Buchthemen, Fachliteratur und Recherchematerial.
  • Buchproduktion: Ausgaben für Lektorat, Korrektorat, Coverdesign, Satz und Formatierung, ISBN-Nummern und Druckkosten.
  • Marketing: Kosten für Deine Website, Werbung, Visitenkarten, Buchtrailer, Social-Media-Marketing und Autorenfotos.


Julia ist Krimiautorin und recherchiert für ihren neuen Roman in Wien. Die Reisekosten (Flug, Hotel, Verpflegungspauschale) kann sie als Betriebsausgaben geltend machen – vorausgesetzt, die Reise dient überwiegend beruflichen Zwecken und sie dokumentiert dies gut (z.B. durch Fotos der recherchierten Orte, Notizen, später verwendbare Passagen im Buch).


Das Arbeitszimmer ist ein Sonderfall: In Deutschland kannst Du bis zu 1.260 € pro Jahr ansetzen, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt Deiner beruflichen Tätigkeit bildet oder kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Alternativ gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 € pro Tag (max. 1.260 € im Jahr).

Führe eine gute Dokumentation Deiner Ausgaben und hebe alle Belege auf. Eine systematische Organisation, etwa in digitaler Form oder in einem Ordnersystem, spart Dir bei der Steuererklärung viel Zeit und Stress.



Buchhaltung für Autoren – Was muss dokumentiert werden?

Einfache Buchführung für Freiberufler

Als freiberuflicher Autor genügt die einfache Buchführung in Form einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Das ist eine simple Gegenüberstellung aller Einnahmen und Ausgaben.


So funktioniert's:

  • Führe ein Einnahmen-Ausgaben-Buch (Excel-Tabelle genügt)
  • Erfasse darin alle Einnahmen und Ausgaben chronologisch
  • Ordne jede Buchung einer Kategorie zu (z.B. Lektorat, Marketingkosten etc.)
  • Sammle alle Belege und nummeriere sie entsprechend
  • Am Jahresende erstellst Du eine Zusammenfassung für die Steuererklärung


Jana hat sich ein einfaches System eingerichtet: Sie scannt alle Belege sofort mit ihrem Smartphone und speichert sie in einem Cloud-Ordner. Einmal im Monat trägt sie alle Einnahmen und Ausgaben in eine Excel-Tabelle ein. Das kostet sie nur etwa eine Stunde pro Monat, erspart ihr aber am Jahresende viel Stress bei der Steuererklärung.


Praxistipp: Es gibt viele einfache Buchhaltungsprogramme speziell für Freiberufler (z.B. Lexoffice, Debitoor, FastBill), die Dir die Arbeit erleichtern.


Welche Belege müssen aufbewahrt werden?

Die Aufbewahrungsfrist beträgt in der Regel:

  • Deutschland: 10 Jahre für Buchungsbelege, 6 Jahre für Geschäftskorrespondenz
  • Österreich: 7 Jahre für die meisten Unterlagen


Marcus, ein Thriller-Autor, hat eine praktische Lösung gefunden: Er fotografiert jeden Beleg sofort mit einer Scanner-App und speichert ihn in einer nach Monaten geordneten Struktur in der Cloud. Die Originale sammelt er trotzdem in einem Ordner – für den Fall einer Betriebsprüfung. Diese einfache Methode hat ihm schon mehrfach geholfen, als er Belege für die Steuererklärung nicht mehr finden konnte.


Rechnungsstellung für Autoren

Als Autor musst Du manchmal selbst Rechnungen stellen, etwa für Lesungen oder Artikel. Eine korrekte Rechnung muss enthalten:

  • Vollständiger Name und Anschrift des Autors
  • Vollständiger Name und Anschrift des Empfängers
  • Steuernummer oder USt-ID-Nummer
  • Rechnungsnummer
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsbeschreibung
  • Leistungszeitraum
  • Rechnungsbetrag
  • Bei Umsatzsteuerpflicht: Steuersatz und Steuerbetrag
  • Bei Kleinunternehmern: Hinweis auf Kleinunternehmerregelung


Musterformulierung für Kleinunternehmer: "Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."


Rebecca stellt eine Rechnung für eine Lesung in einer Buchhandlung. Sie ist Kleinunternehmerin und schreibt unter den Rechnungsbetrag den entsprechenden Hinweis. Als die Buchhändlerin nachfragt, ob sie nicht versehentlich die Umsatzsteuer vergessen hat, kann Rebecca souverän erklären, dass sie als Kleinunternehmerin keine Umsatzsteuer ausweisen darf. Die Buchhändlerin hätte die Umsatzsteuer ohnehin nicht als Vorsteuer abziehen können, daher ist die Regelung für beide Seiten vorteilhaft.



Steuerliche Pflichten in der Praxis – Was tun?




Muss ich mich selbst um Steuern kümmern oder brauche ich einen Steuerberater?

Die Entscheidung für oder gegen einen Steuerberater hängt von verschiedenen Faktoren ab:

Selbst machen kann sinnvoll sein, wenn:

  • Deine Einnahmen überschaubar sind (unter 10.000 € jährlich)
  • Deine steuerliche Situation einfach ist
  • Du nur wenige unterschiedliche Einnahmequellen hast
  • Du Freude an Zahlen und Organisationstalent hast


Ein Steuerberater lohnt sich, wenn:

  • Deine Einnahmen substanziell sind (über 20.000 € jährlich)
  • Du in mehreren Ländern publizierst
  • Du sowohl freiberufliche als auch gewerbliche Einkünfte hast
  • Du unsicher bei steuerlichen Fragen bist oder Zeit sparen willst


Die Kosten für einen Steuerberater sind übrigens steuerlich absetzbar. Ein guter Steuerberater spart Dir oft mehr Steuern, als er kostet.

Michael hatte jahrelang seine Steuererklärung selbst gemacht. Als sein Thriller zum Bestseller wurde und die Einnahmen sprunghaft anstiegen, entschied er sich für einen auf Künstler spezialisierten Steuerberater. Die Investition zahlte sich schnell aus: Der Steuerberater fand Abschreibungsmöglichkeiten und Betriebsausgaben, an die Michael nie gedacht hätte, und optimierte seine Sozialversicherungssituation durch eine Anmeldung bei der Künstlersozialkasse.


Häufige Fehler bei der Steuererklärung vermeiden

Die klassischen Stolperfallen für Autoren:

  • Nicht alle Betriebsausgaben geltend machen: Viele Autoren verschenken Geld, weil sie nicht wissen, was alles absetzbar ist.
  • Vermischung privater und beruflicher Ausgaben: Nutze möglichst separate Konten für berufliche Einnahmen und Ausgaben.
  • Unzureichende Belege: Bei fehlenden Belegen kann das Finanzamt Ausgaben streichen.
  • Vergessen der Umsatzsteuermeldungen: Bei Umsatzsteuerpflicht musst Du regelmäßig Voranmeldungen machen.
  • Falsche Zuordnung von Einkunftsarten: Die Vermischung von freiberuflichen und gewerblichen Einkünften kann teuer werden.


Sophie, eine erfolgreiche Fantasy-Autorin, hätte fast 2.000 € zu viel Steuern gezahlt, weil sie nicht wusste, dass die Kosten für ihren Besuch einer Fantasy-Convention absetzbar sind. Ein befreundeter Autor klärte sie darüber auf, dass Konferenzgebühren, Reisekosten und sogar das aufwändige Cosplay-Kostüm, das sie für ihre Buchpräsentation anfertigte, als Marketingkosten gelten können – solange ein klarer beruflicher Bezug besteht und sie diesen dokumentieren kann.



Künstlersozialkasse (KSK) – Ein Sonderfall für deutsche Autoren

Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist ein besonderes Sozialsystem in Deutschland, das selbstständigen Künstlern und Publizisten den Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung erleichtert.


Die Vorteile: Als KSK-Mitglied zahlst Du nur die Hälfte Deiner Sozialversicherungsbeiträge, ähnlich wie ein Angestellter. Die andere Hälfte übernimmt die KSK.


Stell Dir vor, Du müsstest als normaler Freiberufler monatlich etwa 800 € für Kranken- und Rentenversicherung zahlen. Mit der KSK reduziert sich dieser Betrag auf etwa 400 € – eine Ersparnis von 4.800 € im Jahr! Diese erhebliche Entlastung macht die KSK zu einem wichtigen Baustein für hauptberufliche Autoren in Deutschland.


Wer kann Mitglied werden?

Um in die KSK aufgenommen zu werden, musst Du:

  • Hauptberuflich als Autor tätig sein
  • In Deutschland wohnen
  • Mindestens 3.900 € jährlich aus Deiner künstlerischen Tätigkeit verdienen (Ausnahme: Berufsanfänger)
  • Nicht mehr als einen geringfügig Beschäftigten haben


Lukas hatte bisher neben seiner Anstellung als Lehrer geschrieben. Als sein dritter Roman so erfolgreich wurde, dass er monatlich etwa 2.000 € damit verdiente, entschied er sich, den Lehrerberuf aufzugeben und hauptberuflich Autor zu werden. Er stellte einen Antrag bei der KSK und wurde nach Prüfung seiner Einkommensnachweise aufgenommen. Dadurch konnte er die Hälfte seiner Sozialversicherungsbeiträge sparen – ein entscheidender Faktor für seine Entscheidung, den Sprung in die Hauptberuflichkeit zu wagen.


Wie funktioniert die Anmeldung?

  • Fülle den Aufnahmeantrag aus und weise Deine künstlerische Tätigkeit nach
  • Lege Nachweise über Deine Einnahmen vor (Verlagsverträge, Abrechnungen etc.)
  • Die KSK prüft Deinen Antrag und entscheidet über die Aufnahme
  • Als Mitglied schätzt Du jährlich Dein zu erwartendes Einkommen
  • Die KSK berechnet daraus Deine Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung


Der Antrag bei der KSK lohnt sich für hauptberufliche Autoren in Deutschland fast immer! Die Einsparungen können mehrere tausend Euro pro Jahr betragen.


Ein wichtiger Hinweis: Die KSK prüft regelmäßig, ob Du tatsächlich hauptberuflich als Autor tätig bist. Sollte Dein Einkommen aus anderen Quellen (etwa einer Teilzeitanstellung) höher sein als Dein Autoreneinkommen, kann dies zur Aberkennung des KSK-Status führen. Gleiches gilt, wenn Dein Autoreneinkommen dauerhaft unter die Mindestgrenze fällt.


Besonderheiten für österreichische Autoren

In Österreich gibt es keine direkte Entsprechung zur deutschen KSK. Allerdings existieren andere Unterstützungsmöglichkeiten:

Die SVS (Sozialversicherung der Selbständigen) ist für selbständige Künstler zuständig. Mit dem Künstler-Sozialversicherungsfonds gibt es eine Institution, die unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse zu den Pensionsversicherungsbeiträgen leisten kann.

Außerdem können österreichische Autoren unter bestimmten Bedingungen von der staatlichen Literaturförderung profitieren, die Stipendien und Projektförderungen vergibt.



Fazit und wichtige Links

Die steuerliche Situation für Autoren ist tatsächlich besser als oft befürchtet. Als freiberuflicher Autor genießt Du einige Privilegien, und mit ein wenig Organisation behältst Du leicht den Überblick.


Clara hatte jahrelang Angst davor, den Schritt vom Hobby zur professionellen Autorin zu wagen – vor allem wegen der vermeintlich komplizierten Steuersituation. Nachdem sie sich informiert und erste Schritte unternommen hatte, war sie überrascht, wie unkompliziert es tatsächlich war. Sie meldete ihre freiberufliche Tätigkeit an, richtete sich ein einfaches Buchhaltungssystem ein und wurde Mitglied bei der Künstlersozialkasse. Heute verdient sie ihren Lebensunterhalt als Autorin von historischen Romanen und kann sich voll auf ihre Kreativität konzentrieren – die Steuern erledigt sie mit minimalem Aufwand nebenbei.


Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Autoren sind in der Regel Freiberufler, keine Gewerbetreibenden.
  • Betriebsausgaben großzügig nutzen – alles, was mit Deinem Schreiben zusammenhängt, kann potenziell absetzbar sein.
  • Die Kleinunternehmerregelung ist für viele Autoren eine sinnvolle Option.
  • Deutsche Autoren sollten die KSK prüfen – sie kann Deine Sozialabgaben halbieren.
  • Organisation ist alles – führe von Anfang an eine ordentliche Buchhaltung.


Nützliche Anlaufstellen:

Deutschland:


Österreich:


Schlusswort:

Steuern müssen keine Angst machen. Mit den Grundlagen aus diesem Leitfaden bist Du gut gerüstet, um Deine steuerlichen Pflichten zu erfüllen und dabei alle legalen Möglichkeiten zur Steueroptimierung zu nutzen. Konzentriere Dich auf das, was Du am besten kannst – das Schreiben. Die Steuern lassen sich mit etwas Wissen und System problemlos nebenher erledigen.


Als Autor lebst Du von Deiner Kreativität. Nutze diese auch für Deine Steuererklärung – nicht um zu tricksen, sondern um alle legalen Möglichkeiten auszuschöpfen. Dein Finanzamt wird es zu schätzen wissen, und Dein Bankkonto auch.



Haftungsausschluss

Wichtiger Hinweis: Die in diesem Blog enthaltenen Informationen dienen ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken. Wir sind keine Steuerberater, Rechtsanwälte oder Finanzexperten. Alle bereitgestellten Informationen wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität.


Dieser Blog ersetzt keine professionelle Steuer- oder Rechtsberatung. Steuergesetze und -vorschriften ändern sich regelmäßig und können je nach individueller Situation unterschiedlich ausgelegt werden. Für verbindliche Auskünfte zu Deiner persönlichen steuerlichen Situation empfehlen wir Dir, einen qualifizierten Steuerberater zu konsultieren.


Wir übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis der hier bereitgestellten Informationen getroffen werden. Die Nutzung der Informationen erfolgt auf eigene Verantwortung.


Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr übernehmen.




Viel Erfolg bei Deinen nächsten Buchprojekten – und bei Deiner nächsten Steuererklärung! 🎉